Bald sind es 14 Jahre und der Geburtstag ist wahrlich ein Grund zum Feiern, denn die Initiator*innen der Stiftung trias in Deutschland sind Pioniere gewesen, weil sie eine Idee absichern helfen und weitertragen. Eine Idee der sich mittlerweile 30 Projekte angeschlossen und ihren Grund und Boden in die Stiftung eingebracht haben.
Autorin: Beatrice Stude
Um die 2000er Jahre stand die Fragestellung nach der Sicherung ideeller Zwecke im Raum, Anthroposophen fragten nach einem Bodenträger. Die vier Hauptinitiator*innen um Gerda Helbig, Anne Dellgrün, Wolfgang Kiehle und Rolf Novy-Huy fanden die Lösung und gründeten im März 2002 die gemeinnützige Stiftung trias (www.stiftung-trias.de) Die damals erforderlichen etwas über 70.000 DM wurden im Bekanntenkreis und Netzwerk eingesammelt. Daher ist für trias auch der Name Bürgerstiftung naheliegend.
Das erste Projekt kam kurze Zeit darauf als Zustiftung in die Stiftung. trias ist in vielerlei Hinsicht keine herkömmliche Stiftung, da im Mittelpunkt die Idee steht. Die Idee neue Formen des gemeinschaftlichen Wohnens zu leben und den geeigneten Rechtsrahmen hierfür anbieten zu können. Da gemeinschaftliches Wohnen der breiten Öffentlichkeit wenig bekannt ist, leistet die Stiftung trias Bildungsarbeit als integralen Bestandteil ihrer Tätigkeit. Ihre Broschüren sind mittlerweile sehr gefragt, sodass bereits Exemplare ihren Weg in die Nationalbibliothek gefunden haben. Der Erfolg ließ sie dennoch am Konzept des Eigenvertriebes mit Unkostenpauschale festhalten, statt auf die Verlagsschiene zu wechseln.
Neben der Bildung und der Absicherung der ideellen Zwecke als Verwalterin der Grundstücke für Projektgruppen war bereits in der Gründung der Aufbau des Wohnprojekteportals ein wichtiges Ziel. Heute ist dieses Portal deutschlandweit die führende Plattform. Einerseits vernetzt es Projektinitiator*innen mit jenen, die Projekte suchen, sowie jenen die Projektgruppen professionell begleiten können. Andererseits ist das Portal auch Informationsgeber, so sind dort auch viele Fördermöglichkeiten zu finden, die kommunal sehr unterschiedlich ausfallen können. Daher lebt das Wohnprojekteportal insbesondere von den Rückmeldungen der Aktiven und der Weiterleitung von Informationen an die Stiftung trias.
Was macht die Stiftung trias aus? Mit einem gewissen Maß an Finanzmitteln, mit viel Erfahrung und angehäuftem Wissen und nicht zuletzt als bekannter zuverlässiger Partner ist sie heute die Ansprechpartnerin für gemeinschaftliche Wohnprojekte. „Wir sind nicht dazu da, noch ein weiteres Projekt in die Welt zu stellen, sondern die Idee des gemeinschaftlichen Wohnens und was es dazu braucht – die Rahmenbedingungen – zu informieren und diese zu verbessern.“ Ungeachtet dessen ist sich die Stiftung trias heute durchaus bewußt, dass sie mittlerweile als Türöffner für Projekte fungiert, und Projektgruppen und Entscheidungsträger leichter zueinander finden lässt. Soweit es sich um Projekte handelt, die sich mit der Stiftung trias über Grundstücke verbinden, verlangt die Stiftung trias ab einer gewissen Größe eine professionelle Begleitung der Projektgruppen. Denn Verantwortung verpflichtet, und die Idee und Stiftung, die diese trägt, darf nicht gefährdet werden.
Die Finanzierungsmodelle sind individuell. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass eine Drittelung der Last angestrebt wird. So ist ein Drittel aus Eigenmitteln aufzustellen, ein Drittel aus Zustiftungen oder Darlehen und das dritte Drittel kann als Fremdfinanzierung über die Stiftung laufen und wird mit dem Erbbaurechtszins abbezahlt. Für die Fremdfinanzierung kann trias zum großen Teil auch private Gläubiger*innen gewinnen. Ist die Finanzierung, nach zum Beispiel 30 Jahren, ausbezahlt, läuft der Erbbauzins (die deutsche Bezeichnung für Baurechtszins) zumeist in Höhe von vier Prozent weiter. Das hierdurch angesparte Geld dient dem Stiftungszwecks, der Unterstützung künftiger Projekte. Das Erbbaurecht wurde in Deutschland 1919 ins Leben gerufen, somit ein sozialistisches Recht, das die lauten Abschaffungsrufe der Ära Ludwig Erhard überstand. Ein sozialistisches Recht also, dass heute wieder für das Gemeinwohl eingesetzt wird. In Österreich wurde das Baurecht bereits 1912 mit dem Baurechtsgesetz BauRG, also noch zu Kaiserzeiten installiert.
Nach mehr als einem Jahrzehnt Stiftung trias wissen Vorstandsmitglied Lisa Hugger und Geschäftsführer Rolf Novy-Huy, dass sich auch eine Stiftung weiterentwickelt. Die damals mit vielen Stifterinnen und Stiftern ins Leben gerufene Stiftung, hat heute einen hauptamtlichen Geschäftsführer mit zwei Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeitern in Teilzeit, einen ehrenamtlichen dreiköpfigen Vorstand und ein neunköpfiges Kuratorium. Letzteres ist mit erfahrenen Projektvertretern besetzt, dazu fachliche Expertinnen und Experten, allesamt gut verteilt über das deutsche Bundesgebiet. Dieses Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Eine künftige Verteilung der Geschäftsführung auf mehrere Personen wäre erstrebenswert. Auch die Stifterinnen und Stifter und die Projektgruppen könnten künftig ein Angebot zur Mitgestaltung in der Stiftung erhalten, etwas was zur Zeit der Stiftungsgründung einfach nicht im Raum stand.
Helmut Friedl und Beatrice Stude haben 2016, noch als Verein Rasenna – Boden mit Zukunft, Rolf Novy-Huy und Lisa Hugger in Hattingen besucht.